Parken an unseren Gewässern
Liebe Mitglieder,
wir bekommen wiederholt Beschwerden über das Parkverhalten von Fischern an unseren Angelgewässern.
Am Beispiel des kleinen Pullinger Weihers hat sich ein Landwirt hilfesuchend an die Vorstandschaft gewandt, mit der Bitte, dort nicht im Parkverbot zu parken, oder Feldwege zu blockieren. So wurde am 4. und 5.5.2023 festgestellt, dass Landwirte nicht ohne Probleme wie z.B. mehrmaligen Hupens, oder um das Auto mit sehr geringem Abstand herumzufahren, auf ihre Felder kommen konnten.
Es sind zu diesem Zeitpunkt genug ausgewiesene Parkplätze vorhanden. Wir hoffen, dass wieder mehr aufeinander Rücksicht genommen wird, zumal die Landwirte uns bei der Vergrämung der Kormorane hilfreich zur Seite stehen.
In unserem Fischereierlaubnisschein Punkt 6 der Fischereiordnung steht der deutliche Hinweis zum Befahren oder Parken beim Ausüben der Angelfischerei.
Wir möchten an all unsere Mitglieder appellieren, das Ansehen der Fischer in der Öffentlichkeit durch solche Aktionen nicht zu belasten.